Bürgerbeteiligung zu Windenergie im Lußhardtwald

BürgerEnergie begrüßt die Planungen von Windenergieanlagen im Lußhardtwald

Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat in einem ersten Planungsschritt eine sogenannte Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die gesetzlich geforderten 3.854 ha (1,8% der Regionsfläche) deutlich übersteigt. Innerhalb einiger dieser Flächen werden später die Vorranggebiete für Windenergie festgelegt werden. Der Regionalverband sucht dann also innerhalb der Suchräume nach geeigneten Vorranggebieten für Windenergie.

Der Verein BürgerEnergie begrüßt die Planungen von Windenergieanlagen im Lußhardtwald.  Es geht dabei nicht um die Frage, ob Windenergieanlagen bei uns in der Region gebaut werden, sondern um die besten Standorte. Die Lußhardtgemeinden brauchen für eine zukunftsfähige  Energieversorgung der Bürger und der Gewerbebetriebe hohe Erzeugungskapazitäten aus allen vor Ort. Daher können konstruktive Hinweise aus den Gemeinden dabei helfen, die Planungen des Regionalverbandes zu verbessern.

Es besteht jetzt die Möglichkeit, sich bis zum 30.09.2023 an der Windenergieplanung des Regionalverbands und der Suche nach den geeigneten Gebieten zu beteiligen: www.windplanung-oberrhein.de

Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot zur Beteiligung. Diese ersetzt nicht die gesetzlich vorgegebene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 12 Abs.3 Landesplanungsgesetz. Diese wird voraussichtlich erst im Januar 2024 stattfinden.